Unterstützungsfonds

Besondere Hilfe für Menschen mit Behinderung

Das Sozialministeriumservice unterstützt Personen, die durch ein insbesondere mit ihrer Behinderung im Zusammenhang stehendes Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind.

Das Sozialministeriumservice muss überprüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit andere Kostenträger zur Finanzierung beitragen können.

Aus diesem Fonds können besondere finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderung gewährt werden.

Förderungsvoraussetzungen:

  • ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent
  • Einkommensgrenze
  • Antragstellung vor Durchführung des Vorhabens

Für die Prüfung einer Förderungsmöglichkeit aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung durch das Sozialministeriumservice werden folgende Unterlagen benötigt:

  • amtlicher Nachweis (z.B. Behindertenpass, Pflegegeldbescheid, Bescheid über erhöhte Familienbeihlfe) oder ärztliche Atteste über Art und Ausmaß der Behinderung
  • Nachweis über die Einkommensverhältnisse
  • bei Anschaffungen: Kostenvoranschläge befugter Fachleute

Ansuchen stellen Sie bitte an das Sozialministeriumservice

Quelle Sozialministerium.at

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